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Rechtsstatus

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche ist eine Körperschaften des öffentlichen Rechtes wie auch z.B. die Evangelische Kirche oder die Römisch-katholische Kirche in Deutschland. Auf die damit verbundene Möglichkeit, Kirchensteuern über das Lohnsteuerabzugsverfahren durch die staatlichen Finanzämter einziehen zu lassen, verzichtet die SELK jedoch. Statt dessen finanziert sie sich durch Kirchenbeiträge, Spenden und Kollekten selbst.

Kirchenbeiträge

Kirchenbeiträge werden von den Gemeindegliedern direkt an die Kirchengemeinde entrichtet.Jede Gemeinde überweist eine sogenannte Umlage an die Allgemeine Kirchenkasse, aus der vor allem die Pfarrgehälter bezahlt werden, die gesamtkirchlich einheitlich sind und nicht von der Größe oder Zahlungskraft einer Ortsgemeinde abhängen. Das sichert den Pastoren die nötige Unabhängigkeit im Verkündigungsdienst. Die Höhe des Kirchenbeitrags ist nicht festgelegt, sondern kann von jedem Gemeindeglied selbstverantwortlich und nach Maßgabe der individuellen Möglichkeiten selbst bestimmt werden. Dasselbe gilt auch für die Zahlungsweise.

Höhe des Kirchenbeitrags und Steuerabzugsfähigkeit

Allerdings gibt es Richtgrößen und eine geistliche Verpflichtung, sich auch finanziell am Erhalt der Kirche zu beteiligen. Als Richtwert gelten 3 % des Bruttoeinkommens oder aber etwa 9 % der Einkommensteuersumme, was dann in etwa dem landeskirchlichen Kirchensteuersatz entspräche. Viele Gemeindeglieder geben aber wesentlich mehr und ermöglichen es dadurch, dass finanzschwache oder (das gibt es auch) zahlungssäumige Kirchglieder mit getragen werden können. (Solidaritätsprinzip)

Die Kirchenbeiträge sind steuerlich genauso absetzbar wie Kirchensteuern oder Spenden für kirchliche Zwecke. Jährlich werden darüber Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Es ist auch möglich, die gottesdienstliche Kollekte in einem adressierten Umschlag zu geben und diese Summen ebenfalls mit der jährlichen Spendenbescheinigung quittiert zu erhalten.

Kirchenbeiträge sind auch insofern freiwillig, als sie nicht eingefordert oder gar eingeklagt werden.
In der Regel ist der Pfarrer über die Höhe der Kirchenbeiträge der Gemeindeglieder nicht informiert, damit seine vorbehaltlose seelsorgliche Zuwendung zu allen Gemeindegliedern unbeeinträchtigt bleibt.

Allgemeine Kirchenkasse und Kirchenverwaltung

Der Hauptanteil der Umlagesummen an die Allgemeine Kirchenkasse wird für die Besoldung der Pastoren benötigt. Daraus werden auch die Zuschüsse für kirchliche Werke, vor allem die Lutherische Theologische Hochschule in Oberursel finanziert.

Ein verschwindend geringer Bruchteil wird für die gesamtkirchliche Verwaltung benötigt. Im Unterschied zu den Großkirchen kommt die SELK mit einer Kirchenkanzlei in einem Einfamilienhaus und einer Handvoll Angestellten aus.

Die Lutherische Kirchenmission, die Medienmission Lutherische Stunde und die diakonischen Einrichtungen der SELK finanzieren sich weitgehend unabhängig von der Allgemeinen Kirchenkasse durch Spenden.

Die Besoldung der Pfarrer

In der SELK legen wir Wert darauf, dass die Pfarrer in der Verkündigung von Gesetz und Evangelium unabhängig sind. Das heißt: 1. Unabhängig vom Staat und seiner jeweiligen Einstellung zu Kirche und Glaube und 2. unabhängig von ihren Gemeinden, dort vorherrschenden Tendenzen und Mehrheiten.

Darum verzichtet die SELK weitestgehend auf jegliche staatlichen finanziellen Zuschüsse und etwa auch auf die ihr zustehende Möglichkeit des Einzugs von Kirchensteuern über die Finanzämter.

Sie kennt aber auch keine Direktbesoldung der Pfarrer durch die Einzelgemeinde (wie z.B. in den meisten Freikirchen), sondern besoldet alle Pfarrer über ein Umlagesystem aus der Allgemeinen Kirchenkasse.

Die Gehälter der Pastoren orientieren sich zwar am öffentlich-rechtlichen Beamtenbesoldungssystem, liegen aber um etwa ein Drittel unter denen evangelischer oder römisch-katholischer Geistlicher. Je nach Finanzlage der Gesamtkirche können die Gehälter sinken oder steigen.